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Wie kann ich mich für eine Behandlung anmelden und wie läuft der Anmeldeprozess ab?

Um sich für eine Behandlung anzumelden, benötigen Sie zunächst eine Verordnung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. Anschließend empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch bei uns zu melden, um einen Termin für die Erstdiagnostik zu vereinbaren. Basierend auf den Ergebnissen der Erstdiagnostik, planen wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren Behandlungstermine.

Von |2024-07-29T19:57:14+01:00März 19th, 2024|, |Kommentare deaktiviert für Wie kann ich mich für eine Behandlung anmelden und wie läuft der Anmeldeprozess ab?

Welche Voraussetzungen müssen für den Beginn einer logopädischen Behandlung erfüllt sein?

Eine gültige ärztliche Verordnung ist unerlässlich, um eine logopädische Behandlung zu beginnen. Zusätzlich wird eine vorab durchgeführte Hördiagnostik von den Krankenkassen ausdrücklich gewünscht und ist für die Behandlung eine wesentliche Grundlage.

Von |2024-07-29T20:00:12+01:00März 19th, 2024|, |Kommentare deaktiviert für Welche Voraussetzungen müssen für den Beginn einer logopädischen Behandlung erfüllt sein?

Was muss bei der Ausstellung von Rezepten für gesetzlich Versicherte Patienten beachtet werden und welche Informationen sind darauf erforderlich?

Für gesetzlich Versicherte ist das Muster 13 zu verwenden, das vollständig und korrekt vom Arzt ausgefüllt werden muss.

Von |2024-07-29T20:01:48+01:00März 19th, 2024|, |Kommentare deaktiviert für Was muss bei der Ausstellung von Rezepten für gesetzlich Versicherte Patienten beachtet werden und welche Informationen sind darauf erforderlich?

Wie sind die Behandlungskosten für Privatpatienten geregelt?

Für Privatpatienten werden die Behandlungskosten wie folgt festgelegt: €73,00 pro 45-minütige Einheit €97,00 pro 60-minütige Einheit €128,00 für die logopädische Erstuntersuchung €25,00 für einen ausführlichen Bericht nach Abschluss der Verordnung Diese Kosten sind unabhängig von der Erstattung durch die Krankenkasse.

Von |2024-07-29T20:01:28+01:00März 19th, 2024|, |Kommentare deaktiviert für Wie sind die Behandlungskosten für Privatpatienten geregelt?

Was muss ich beachten, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

Sie müssen den Termin mindestens 24 Stunden vorher telefonisch absagen, um zu verhindern, dass Ihnen die Kosten privat in Rechnung gestellt werden. Wenn die 24-Stunden-Frist nicht eingehalten wird und der Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann, übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten und es entstehen Ihnen private Gebühren zum gültigen Kassensatz.

Von |2024-07-29T20:11:04+01:00März 1st, 2024|, |0 Kommentare
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