Therapieangebote
Wir decken eine große Vielfalt an logopädischen Störungsbildern ab, sodass Sie bei uns mit jeglicher Art von Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen bestens betreut werden.
Über Uns
Lernen Sie unser Team und unsere Praxis kennen.
Diana Buchholz
Franziska Weixelbaum
Bruno
Ergotherapie ErgoFit Moske
Seit 2019 arbeiten wir mit der Ergotherapeutin Julia Moske in unseren Räumen. Dies ermöglicht eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohle unserer Patienten. Regelmäßige Teamsitzungen sind für uns wichtig, um effektiv zu kommunizieren und unsere therapeutischen Ziele zu erreichen und erfolgreich zu sein.
Praxis 1×1
Hier finden Sie alle relevanten Fragen und Antworten rundum die Logopädie Buchholz und die logopädische Behandlung.
Um sich für eine Behandlung anzumelden, benötigen Sie zunächst eine Verordnung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. Anschließend empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch bei uns zu melden, um einen Termin für die Erstdiagnostik zu vereinbaren. Basierend auf den Ergebnissen der Erstdiagnostik, planen wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren Behandlungstermine.
Eine gültige ärztliche Verordnung ist unerlässlich, um eine logopädische Behandlung zu beginnen. Zusätzlich wird eine vorab durchgeführte Hördiagnostik von den Krankenkassen ausdrücklich gewünscht und ist für die Behandlung eine wesentliche Grundlage.
Verordnungen für Privatpatienten können auf dem kleinen Formular (A6) oder auf dem Muster 13 ausgestellt werden. Es genügen Angaben zur Diagnose, Anzahl der Behandlungseinheiten und falls erforderlich, eine Verordnung für Hausbesuche.
Für gesetzlich Versicherte ist das Muster 13 zu verwenden, das vollständig und korrekt vom Arzt ausgefüllt werden muss.
Für Privatpatienten werden die Behandlungskosten wie folgt festgelegt:
- €73,00 pro 45-minütige Einheit
- €97,00 pro 60-minütige Einheit
- €128,00 für die logopädische Erstuntersuchung
- €25,00 für einen ausführlichen Bericht nach Abschluss der Verordnung
Diese Kosten sind unabhängig von der Erstattung durch die Krankenkasse.
Die Kosten für Therapieeinheiten werden von der Krankenkasse übernommen, abzüglich einer Rezeptgebühr von €10,00 und einem Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten bei erwachsenen Patienten. Der individuelle Eigenanteil wird von der Bezugstherapeutin berechnet und in Rechnung gestellt.
Sie müssen den Termin mindestens 24 Stunden vorher telefonisch absagen, um zu verhindern, dass Ihnen die Kosten privat in Rechnung gestellt werden. Wenn die 24-Stunden-Frist nicht eingehalten wird und der Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann, übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten und es entstehen Ihnen private Gebühren zum gültigen Kassensatz.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns während der Zeiten der telefonischen Beratung an, um einen Termin für die Erstdiagnostik zu vereinbaren.
Bitte beachten: Anfragen per E-Mail oder Telefon werden immer dienstags in den Zeiten der telefonischen Beratung beantwortet.