Sie müssen den Termin mindestens 24 Stunden vorher telefonisch absagen, um zu verhindern, dass Ihnen die Kosten privat in Rechnung gestellt werden. Wenn die 24-Stunden-Frist nicht eingehalten wird und der Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann, übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten und es entstehen Ihnen private Gebühren zum gültigen Kassensatz.