Sie müssen den Termin mindestens 24 Stunden vorher telefonisch absagen, um zu verhindern, dass Ihnen die Kosten privat in Rechnung gestellt werden. Wenn die 24-Stunden-Frist nicht eingehalten wird und der Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann, übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten und es entstehen Ihnen private Gebühren zum gültigen Kassensatz.
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